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Jagen im Kanton Luzern

Jagen im Kanton

Jagdbetriebsvorschriften 2019

Jagdbetriebsvorschriften 2019

Sie als Jägerin oder Jäger haben sicher mit Überraschung zur Kenntnis genommen, dass im Jagdjahr 2019/20 auf die Bejagung des Feldhasen im Sinne eines Moratoriums verzichtet wird. Lassen Sie mich erklären, warum wir die Jägerschaft nicht offensiv orientiert haben und warum wir diese Massnahmen gemeinsam mit dem LAWA umsetzen.

Die Jagdbetriebsvorschriften werden wohl in gemeinschaftlicher, kooperativer Zusammenarbeit diskutiert und erarbeitet. Die definitive Entscheidung, Umsetzung, Kommunikation und Publikation erfolgt ausschliesslich durch das LAWA. Wir dürfen und können die Jägerschaft erst nach der Publikation der Jagdbetriebsvorschriften über Änderungen und Neuerungen informieren. Warum die Zustimmung von RJL zum Moratorium der Hasenjagd im Jagdjahr 2019/20? Im Kanton Luzern ist seit geraumer Zeit bekannt, dass die Hasenpopulation markant rückläufig hat. Dies hat grossmehrheitlich die Jagdgesellschaften bereits heute dazu bewogen die Jagd auf den Hasen einzustellen oder den Feldhasen zu schonen – im ganzen Kanton Luzern wurden im Jagdjahr 2018/19 lediglich 10 Hasen jagdlich erlegt. Es ist RJL bewusst, dass in gewissen Berggebieten wie am Pilatus über das Entlebuch bis hin zur Bernergrenze die Hasenpopulation auch zugenommen hat. Die Dezimierung der Hasen erfolgt nicht nur durch die Jägerschaft allein, sondern auch durch andere Einflussfaktoren wie z.B. die Hasenpest (Tularämie), die Landwirtschaft über Düngemittel und Pestizide, die Industrialisierung der Bodenbewirtschaftung, aus Fallwild im Strassenverkehr oder die grosse Zunahme der Greifvögel. In sehr vielen Luzerner Gemeinden sind Gesuche zu Hasenförderungsprogrammen mit Kultur „Getreide in weiter Reihe“ eingegangen und die Fördermittel der Landwirtschaft werden nur gesprochen, wenn gleichzeitig eine Schonung des Feldhasen durch die Jagd erfolgt. All diese Fördermassnahmen zu Gunsten einer breiteren Feldhasenpopulation will RJL unterstützen und einen Beitrag der Jägerschaft zu diesen Programmen, der Feldhasenförderung und der Unterstützung der Landwirtschaft leisten. Ein wichtiger Hinweis; Unser Kantonales Jagdgesetz lässt die Bejagung des Feldhasen nach wie vor zu. Ein Bejagungsverbot kann nur mit einer Gesetzesänderung durchgesetzt werden. Dies ist aber in keiner Art und Weise die Absicht von RJL. Es ist in den Jagdbetriebsvorschriften klar schriftlich festgehalten - und das gilt für alle aufgenommenen und jagdlich definierten Wildarten nicht nur für den Feldhasen - dass diese Vorschriften jedes Jahr in Zusammenarbeit mit LAWA und RJL neu erarbeitet und am «Runden Tisch» besprochen werden.

Geschätzte Jägerinnen und Jäger; RJL ist sich bewusst, dass diese Massnahme zum Moratorium der Feldhasenjagd nicht bei allen auf offene Ohren stösst und auch eine gewisse „Angst schürt“, dass die Hasenjagd im Kanton Luzern dadurch gänzlich abgeschafft werden könnte oder wird. Wir versichern Ihnen, dass dem ist nicht so. Wir Jägerinnen und Jäger können aber mit der Unterstützung dieses Moratoriums in den nächsten Jahren einen wesentlichen Beitrag an die Artenvielfalt leisten, die Entwicklung der Population so konkret verfolgen, der Landwirtschaft eine zusätzliche Unterstützung bieten und aus den Ergebnissen auch Massnahmen z.B. gegen die weiter stark aufkommende Population der Greifvögel verlangen oder die Verbreiterung landwirtschaftlich geeigneter Flächen für den Feldhasen einfordern. Dies alles können wir nur erwirken, wenn wir konkrete Fakten, Daten und verlässliche Zahlen gemeinsam erarbeiten, die aus dem Moratorium der Feldhasenjagd hervorgehen.

Wir möchten Ihnen geschätzte Jägerinnen und Jäger unseren Weidmannsdank für Ihr Verständnis aus unserer Unterstützung des Moratoriums aussprechen.

Peter Küenzi
RJL, Präsident