Das neue Lebensmittelgesetz des Bundes ist in Kraft. Die Umsetzung hat für uns Jägerinnen und Jäger konkrete Auswirkungen.
Nach Art. 20 VSFK (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle) müssen Jägerinnen und Jäger das Jagdwild mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen und verschiedene Punkte schriftlich bescheinigen, die vom Bund in seiner Formularvorlage vorgegeben sind (gemäss Art. 40 VSFK legt der Bund die Ausgestaltung der Formulare fest).
RJL hat in Zusammenarbeit mit dem lawa und dem kantonalen Veterinärdienst einen für die Jagdpraxis tauglichen, einheitlichen Ursprungsschein für Jagdwild erarbeitet, der die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllt und durch den kantonalen Veterinärdienst genehmigt wurde. Für unser verwertbares Jagdwild (gemäss den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes) ist zwingend ein Ursprungsschein zu verwenden. Ob dabei der Ursprungsschein von Revierjagd Luzern eingesetzt oder ein selbst erstellter Ursprungsschein der Jagdgesellschaft verwendet wird, ist jeder Jagdgesellschaft / jeder Jägerin / jedem Jäger selber überlassen. Der Ursprungsschein von Revierjagd Luzern erfüllt aber in jedem Fall die gesetzlichen Mindestanforderungen und ist durch die zuständigen Stellen genehmigt.
Revierjagd Luzern hat den Ursprungsschein in Blöcken zu je 50 Exemplaren (je 1 Original mit 2 Durchschlägen) anfertigen lassen. Das Original geht zusammen mit einem Durchschlag für den Endabnehmer an den Wildbretverwerter (Metzgerei/Zwischenhändler), ein Durchschlag bleibt bei der Jagdgesellschaft.
Aufgrund der konkreten Umsetzung des geltenden Lebensmittelgesetztes und den getroffenen Abklärungen ist nebst dem Ursprungsschein eine Marke für jedes Wildtier erforderlich. Ursprungsschein und Marke müssen eine unverwechselbare und eindeutige Kennzeichnung aufweisen, also eine entsprechende Nummerierung tragen. Die Marke ist am Wildtier so anzubringen, dass die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.
Die Marke ist beim aufgebrochenen Wildtier im Rippenbereich anzubringen (nicht an den Läufen).
Revierjagd Luzern hat nebst dem Ursprungsschein entsprechende Marken erstellen lassen. Die Marken sind mit dem Logo von Revierjagd Luzern versehen und fortlaufend nummeriert. Die abgegebenen, fortlaufenden Nummern werden bei der Geschäftsstelle registriert. Die Nachverfolgbarkeit aufgrund der einzelnen Nummern ist damit gegeben.
Ursprungsschein und Marke werden durch die Geschäftsstelle im Gesamtpaket von je 50 Exemplaren zu den Selbstkosten von CHF 30.— abgegeben (plus Versand- und Protokosten). Die Kosten pro Set Ursprungsschein und Marke belaufen sich damit auf minimale CHF -.60! Eine Investition die sich für uns Jäger mit Blick auf die Wildbrethygiene auf jeden Fall lohnt!
Geschätzte Jägerinnen und Jäger
Wir erfüllen mit dem offiziellen Ursprungsschein von Revierjagd Luzern und der Marke die Anforderungen des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes. Wir bringen so für unser einheimisches Wild einen Mehrwert für den Konsumenten und entlasten uns von einer amtlichen Fleischschau!
Revierjagd Luzern empfiehlt allen Jagdgesellschaften, Jägerinnen und Jägern den Einsatz der offiziellen Ursprungsscheine und Marken.
Peter Krummenacher
Geschäftsstelle Revierjagd Luzern