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Jagen im Kanton Luzern

Jagen im Kanton

Schiesswesen

Schiesswesen

Liebe Jägerinnen und Jäger,

Der Lenz steht vor der Türe und schon bald geht die Sommerbock Saison wieder los. Ich bin sicher, einige von euch haben den Kontrollschuss mit der Büchse schon gemacht, um gut vorbereitet zu sein für die neue Jagdsaison.

An dieser Stelle möchte ich dem Luzerner Jagdschützenkönig nochmals recht herzlich gratulieren. Ich möchte mich bei allen bedanken, welche an diesen Jagdschiessen teilgenommen haben. Wir möchten auch in den nächsten Jahren mit diesem System fortfahren, es hat sich bewährt und Bewährtes soll man nicht ändern.

Bei diesen Jagdschiessen geht es nicht nur allein um Resultate und Wertungen, sondern vor allem um das Mitmachen und das Trainieren der Schiessfertigkeit, was für jede Jägerin und jeden Jäger von Nutzen ist. Es gibt einem auch Gelegenheit Kollegen zu treffen und ein gemütliches Zusammensein zu pflegen.

Die Informationen bezüglich der Jagdschiessen kann man der RJL Homepage entnehmen:

http://www.rjl.ch/Schiesswesen

Selbstverständlich sollten auch ausserhalb dieser Jagdschiessen immer wieder die Schiessfertigkeit und der Umgang mit der Waffe geübt werden. Das Angebot der Jagdschiessplätze bietet dazu beste Voraussetzungen.

„Übung macht den Meister“

Sektionskurs Pilatus & Seetal

«Der Lauf schiesst, der Schaft trifft!» Dieser Spruch ist bald so alt wie das Schiesspulver selbst, hat aber nach wie vor, was Flinten anbelangt, seine Gültigkeit. Doch längst nicht immer ist ein teurer Massschaft notwendig. Gute Büchsenmacher bieten ihren Kunden als preiswertere Variante auch Schaftanpassungen an.

Die Sektionen Pilatus und Seetal werden im Mai einen Sektionskurs durchführen. Ein Teil dieses Kurses wird sich um das Flintenschiessen drehen, wobei bestimmt einige interessante Informationen zu erwarten sind. Ich hoffe es werden sich möglichst viele Interessierte anmelden.

Neues Waffengesetz:
Sie haben vermutlich aus den Medien erfahren, dass die Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung, resp. die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie erfolgreich war. Wir können daher am 19. Mai 2019 über das Referendum abstimmen gehen.

Vielleicht denken sie nun, was geht das uns Jäger an?

Ja, das geht uns Jäger sehr wohl was an und auch wir sind betroffen. Beispielsweise können wir Jäger bei Fangschusswaffen (Pistolen) oder halbautomatischen Flinten und Gewehren vom Gesetz betroffen sein.

Nicht wenige unserer Jägerschaft gehen mit halbautomatischen Flinten auf die Herbst- und Fuchsjagd, was vom Jagdgesetz her auch erlaubt ist. Oder sie nehmen mit halbautomatischen Gewehren an Treib- und Drückjagden auf Wildschweine in Frankreich und Deutschland teil.

Was geschieht mit solchen Waffen nach neuem Recht? Laut dem neuen Waffengesetz würde es für den Erwerb halbautomatischer Waffen eine Sondergenehmigung (Type A) brauchen. Bekomme wir diese als Jäger überhaupt? Alle diese Fragen sind ungeklärt und wir wissen nicht wie das gehandhabt wird! Wollen wir die Katze im Sack kaufen?

Ich hoffe, es werden alle an dieser Abstimmung teilnehmen und gegen diese sinnlose EU-Waffenrichtlinie stimmen, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung eine erhebliche Verschärfung des Waffenrechts mit sich bringt, im Endeffekt aber einzig zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten für Schützen und Jäger verursacht.


Franz Schmid
Verantwortlicher Schiesswesen Revierjagd Luzern