Das revidierte Jagdgesetz fördert die Lebensräume von Wildtieren, verbessert den Schutz für Biber und Luchs – und stärkt die Natur- und Artenvielfalt. Das Gesetz ermöglicht ein verträgliches Nebeneinander von wilder und gepflegter Natur und sichert Landwirtschafts- und Tourismusgebiete. Ein Luzerner Komitee setzt sich für das fortschrittliche Jagdgesetz ein.
Das revidierte Jagdgesetz ist ein sorgfältiger erarbeiteter und kluger Kompromiss. Es stärkt den Natur- und Artenschutz. Biber, Luchs oder Graureiher werden besser geschützt. Der Bund hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Gleichzeitig schafft das Gesetz klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren in Konfliktsituation. Die Bäuerin Hella Schnider aus Flühli betont: «Im Berggebiet haben wir schnell gelernt, mit Grossraubwild zusammenzuleben. Dafür nehmen wir auch einen Mehraufwand in Kauf, um unsere Nutztiere zu schützen.» Mit dem Jagdgesetz werde der Schutzgedanke für beide Seiten zeitgemäss erfüllt. «Das Gesetz ermöglicht ein verträgliches Nebeneinander von Wildtier und Mensch», so Schnider.
Abschuss untersteht Verbandsbeschwerderecht
Auch Carolina Rüegg liegt die Natur- und Artenvielfalt am Herzen. Für die Tourismusdirektorin von Flühli Sörenberg ist aber auch klar, dass die Rückkehr des Wolfs eine grosse Herausforderung darstellt für das touristisch geprägte Entlebuch. «Die Wölfe scheinen immer mehr die Scheu vor den Menschen zu verlieren. In Wohn-, Arbeits- und Tourismusgebieten haben sie aber nichts verloren», so Rüegg. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft getreten ist, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe. Heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Auch mit dem angepassten Gesetz bleibt der Wolf ein geschütztes Tier. Ein Problemtier darf von einem kantonalen Wildhüter nur geschossen werden, wenn er seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutz-massnahmen umgeht. Vorher müssen die Kantone mit dem Bund Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.
Lebensräume der Wildtiere werden verbessert
Mit dem neuen Gesetz wird die finanzielle Unterstützung des Bundes gegenüber den Kantonen deutlich erhöht. Die Lebensräume der Wildtiere werden verbessert, der Arten- und Tierschutz sowie die Tiergesundheit gestärkt. Die Wildtierkorridore werden im Gesetz festgeschrieben. Der Bund unterstützt die Korridore neu mit bis zu 4 Millionen Franken pro Jahr. FDP-Nationalrat Peter Schilliger betont: «Die Landschaft in der Schweiz wird durch viele Strassen und Bahnlinien zerschnitten. Passagen sind wichtig für die Wanderbewegungen der Wildtiere. Sie schaffen zudem mehr Sicherheit im Verkehr.»
Luzerner Jägerschaft unterstützt strengere Regeln
Die Luzerner Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Peter Krummenacher ist Geschäftsführer von Revierjagd Luzern. Er sagt: «Dass die Jägerschaft im Kanton Luzern ihre Pflichten und Rechte zusammen mit den Behörde optimal wahrnimmt, zeigt auch die breite Unterstützung für das revidierte kantonale Jagdgesetz. Der Kantonsrat hat der Revision im Jahr 2017 mit 108:0 zugestimmt.» Die Hege und Pflege der Landschaften und der Wildtierbestände durch die Jägerschaft seien im Kanton geschätzt und anerkannt. «Die Jäger setzen sich für ein modernes und fortschrittliches Jagdgesetz ein», so Krummenacher. Die Verschärfungen beim Nachweis der Treffsicherheit und die zwingende Nachsuche nach verletzten Tieren liegen im Interesse der Jägerschaft und entsprechen dem Gedanken des Tierschutzes.
Weidmannsgruss
Das Luzerner Komitee