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Jagen im Kanton Luzern

Jagen im Kanton

EU-Waffenrichtlinie

EU-Waffenrichtlinie

RJL ist der Auffassung, dass die EU-Waffenrichtlinie auf für Jägerinnen und Jäger klare Einschränkungen mit sich bringen wird.

Daher empfehlen wir von Revierjagd Luzern am 19. Mai ein Nein in die Urne zu legen.

Die Argumente durch die Politik in Bezug auf das neue Waffengesetz entsprechen nicht ganz den Tatsachen respektive der Wahrheit. Daher erlauben wir uns Ihnen einige wichtige Fakten aufzuzeigen

  • Halbautomatische Waffen spielen für Jäger keine Rolle, stimmt so nicht, wir dürfen heute halbautomatische Waffen (Selbstladeflinten/-repetierer) besitzen und damit auch jagen, sofern ihr Magazin nicht mehr als zwei Schuss aufnehmen kann (Art. 2 Abs. 1 lit. h JSV). Die Richtlinie will dagegen Halbautomaten für Private und damit auch für Jägerinnen und Jäger grundsätzlich verbieten. Ihr Erwerb und Besitz soll nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig sein. Der bereits vorliegende Entwurf für die Änderung der Waffenverordnung aufgrund der Anpassung an die EU-Waffenrichtlinie sieht nur für Sportschützinnen und Schützen die Möglichkeit des Erhalts einer Ausnahmegenehmigung für halbautomatische Waffen vor. Die Jägerinnen und Jäger werden dagegen mit keiner Silbe erwähnt (vgl. den neuen Art. 28c WG). Nachdem die EU-Waffenrichtlinie eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit alle 5 Jahre vorsieht, braucht es wenig Fantasie zu erkennen, dass in Zukunft mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist. Solange, bis den Bürgern der Besitz von Sturmgewehren, Pistolen, und halbautomatischen Jagdwaffen ausnahmslos untersagt wird. Auch dannzumal kann nämlich argumentiert werden, falls die von der EU geforderten Verschärfungen nicht übernommen würden, würde die Beteiligung der Schweiz am Schengen-Dublin Abkommen hinfällig, was für die Schweiz in sicherheitspolitischer Hinsicht nachteilig sei.
  • Durch die neuen Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten wird ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen. Dies verursacht bei der kontrollierenden Polizei sowie bei den Büchsenmachern zusätzliche (unnötige) Kosten , die letzlich die Konsumenten und die Steuerzahler zu berappen haben.
  • Die vorgesehenen Verschärfungen im Waffengesetz sind zur Terrorbekämpfung oder -verhinderung völlig nutzlos! Dies können nicht einmal die Befürworter bestreiten. Kein Terrorist beschafft sich nämlich seine Waffen bei einem Büchsenmacher oder auf eine sonst legale Weise! Die Befürworter versteifen sich deshalb nun auf die Behauptung, dass die Gesetzesverschärfung „eigentlich gar niemanden richtig treffe“. Das ist aber gerade falsch. Ein Ja zur Abstimmungsvorlage würde nämlich über 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen sofort zu verbotenen Waffen machen, die nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden dürften sofern sie nicht direkt aus Armeebeständen erworben werden.
  • Die Durchführung von Jungschützenkursen wird in Frage gestellt, was auch uns Jägerinnen und Jäger im weitesten Sinn betrifft. Viele Jungjägerinnen und -jäger haben nämlich einen solchen Kurs besucht und dabei die Grundkenntnisse im Schiessen und in der sicheren Waffenhandhabung erlernt. Diese doch wertvolle Wissensvermittlung ginge verloren.

Praktische Auswirkungen an Hand der aktuellen Umsetzung in Österreich: Die EU stellt dort klare Anforderungen an die Schützenvereine, denen beigetreten werden muss. So müssen diese mindestens 100 Mitglieder zählen, auch gibt es Vorschriften hinsichtlich der Schiesszeiten. Weder die meisten Schützenvereine noch die Jagdschützen erfüllen diese Mitgliederzahl. So müssten unsere Vereine zwangsfusionieren, um weiterhin anerkannt zu werden. Erweiterung der Schiesszeiten auf den Schiessständen scheinen gleichzeitig unrealistisch, wurden sie doch in der Vergangenheit praktisch überall beschränkt.

Eine Umfrage in den EU Ländern hat diesen Frühling ergeben, dass über 66 % der EU Bürger der politischen Führung der EU nicht trauen. Wir Schweizer sind nicht Teil der EU und können daher deren Gesetzgebung nicht beeinflussen. Gleichwohl sollen wir jede Verschärfung des Waffenrechts und sei sie noch so nutzlos, aufgrund des Schengen-Dublin-Abkommens übernehmen und umsetzen. Die EU Bürger trauen ihrem Parlament nicht, warum sollten wir Schweizern die nicht EU Mitglieder sind diesen trauen?

Hinsichtlich des Schengen-Ausschlusses, der bei einem Nein am 19. Mai angeblich droht, ist an die Abstimmung über den Schengen-Beitritt vom Sommer 2005 zu erinnern. Der Bundesrat stellte damals klar, dass “Befürchtungen“ die Unterzeichnung des Abkommens würde „zu einschneidenden Verschärfungen unseres Waffenrechtes“ führen, „unbegründet sind“, und dass „es für den Waffenerwerb weiterhin keinen Bedürfnisnachweis braucht“. Bei der Ausarbeitung des Abkommens wurde also ganz eindeutig

sichergestellt, dass die Aufgaben unseres freiheitlichen Waffenrechts für den Verbleib im Schengen-Raum nie nötig sein wird – dass also mit Brüssel eine Lösung gefunden werden kann. Die aktuelle Bundesrats- und Parlamentsmehrheit ist offensichtlich zu bequem, eine Lösung zu suchen. Lieber verlangt sie von uns, dass wir unser jahrhundertealtes Recht auf Waffenbesitz aufs Spiel setzen, den Schiesssport beerdigen und im Weiteren unsere jagdliche Tätigkeit eingeschränkt wird.

Das darf einfach nicht sein!

Revierjagd Luzern

Peter Küenzi, Präsident
Roman Stocker, Rechtskonsulent